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Leistungen

Erstellung von Gefährdungsanalysen gem. VDI 6023, Blatt 2

Gefaehrdungsanalyse

Sobald in der Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes (100 KBE/100 ml) auftritt, ist der Betreiber der Trinkwasseranlage zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse gem. §16 Abs.7 der TrinkwV (Trinkwasserverordnung) verpflichtet.

Nach bekanntwerden des Befalls hat der USI (Unternehmer oder sonstige Inhaber) einer Trinkwasseranlage die Pflicht das Wasser wieder genussfähig zu machen. Für die Herstellung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung haftet er persönlich.

Wozu dient eine Gefährdungsanalyse?

Die Gefährdungsanalyse liefert dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel. Darüber hinaus unterstützt sie den Betreiber der Anlage, die notwendigen Abhilfemaßnahmen zu identifizieren und ihre zeitliche Periodisierung unter Berücksichtigung der Gefährdung der Gesundheit von Personen festzulegen.

Die Erstellung der Trinkwasseranlage basiert auf der Grundlage der Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung des Umweltbundesamtes vom 14. Dezember 2012. 

Trinkwasserhygiene

Was beinhaltet eine Gefährdungsanalyse?

Inspektion
Wir inspizieren Ihre Anlage vor Ort und denken uns in das System hinein.
Dazu nehmen wir technische Parameter, wie die Zeit-Temperaturentwicklung und  Strömungsgeschwindigkeiten in verschiedenen Fließwegen, die gesamte Anlage sowie den Anlagenzustand auf.

Planung der Maßnahmen
Des Weiteren erstellen wir eine Planung der notwendigen Maßnahmen um das System möglichst effizient in den Griff zu bekommen. Dabei kategorisieren wir die erforderlichen Schritte unter Betrachtung ökonomischer Gesichtspunkte.

Gefährdungsbeurteilung
In der Gefährdungsanalyse erstellen wir eine detaillierte Auflistung sämtlicher Einzelmängel. Aus diesen Einzelmängeln erstellen wir dann eine Zusammenfassung und leiten die Gefährdungsbeurteilung ab.